Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine bundesweit einheitliche Neuregelung der PatientInnenrechte, um die Selbstbestimmung und Information der Betroffenen zu stärken und soziale Ungerechtigkeiten durch Zuzahlungen zu vermeiden.einfache Mehrheit XXII 13.11.2003
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 29.05.2004 (Frist für die Vorlage einer Regierungsvorlage durch die Bundesministerin gemäß Antragstext.)
- Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Rechte von PatientInnen.
- Stärkung der Privatsphäre und der Eigenständigkeit von Menschen im Gesundheitssystem.
- Recht auf umfassende Information über den Gesundheitszustand, die Art der Behandlung sowie deren Risiken und Alternativen.
- Gewährleistung des Rechts auf Einholung einer zweiten medizinischen Beurteilung.
Dokumente (PDFs)
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