Änderung der Aufbewahrungsfristen im Fortpflanzungsmedizingesetz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Spermien und Eizellen bis zum 50. Lebensjahr sowie zur Erleichterung eines Arztwechsels.
einfache Mehrheit XXII 17.03.2004
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Spermien auf das 50. Lebensjahr des Mannes.
  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Eizellen auf das 50. Lebensjahr der Frau.
  • Sicherstellung der Kontinuität bei einem Wechsel des Arztes oder der Klinik.
  • Die neuen Regelungen zur Aufbewahrung und zum Arztwechsel werden in den entsprechenden Abschnitten des Gesetzes verankert.

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