Schaffung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR)
abgestimmt am
29.01.2004
Zusammenfassung
Dieses Gesetz führt ein zentrales Gebäude- und Wohnungsregister sowie ein Adressregister ein, um statistische Erhebungen effizienter und kostengünstiger zu gestalten.
einfache MehrheitXXII29.01.2004
Gesetz
Statistik
Baupolitik
Informatik
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Einrichtung eines zentralen Gebäude- und Wohnungsregisters zur Durchführung von Statistiken.
Definition von Gebäuden als Baulichkeiten mit einer Fläche von mindestens 20 Quadratmetern.
Daten werden durch verschiedene Stellen wie Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und das Melderegister bereitgestellt.
Bereitstellung einer kostenlosen Online-Plattform für die Datenübermittlung durch die Behörden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.