Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine stärkere Transparenz in den Ausschüssen des Nationalrates durch die grundsätzliche Öffnung der Sitzungen für die Öffentlichkeit und Medien.einfache Mehrheit XXII 27.02.2003
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Grundlegende Öffnung der Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit.
- Abgeordnete und Bundesräte dürfen die Verhandlungen als Zuhörer besuchen.
- Bedienstete von Rechnungshof und Volksanwaltschaft können mit Genehmigung als Zuhörer teilnehmen.
- Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und Ton- sowie Bildaufnahmen sind erlaubt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.