Sonderprüfung der Steuerakte des Finanzministeriums durch den Rechnungshof

Zusammenfassung

Der Abgeordnete Kogler beantragt, den Rechnungshof nach §99 Abs. 1 GOG zu beauftragen, die Steuerakte des Finanzministeriums und seiner Dienststellen der letzten zehn Jahre zu prüfen.
einfache Mehrheit XXII 10.02.2004
Andere
Exekutive
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Rechnungshof soll die steuerliche Beurteilung von Vorgesetzten, insbesondere Ressortleitern des Finanzministeriums, prüfen.
  • Die steuerliche Bewertung von juristischen Personen, die dem Finanzministerium zugeordnet sind, soll mit anderen vergleichbaren Unternehmen verglichen werden.
  • Gutachten, Auskünfte und Bescheide in vergleichbaren Steuerfällen werden auf ihre Korrektheit und Einheitlichkeit hin untersucht.
  • Der zeitliche und formale Ablauf von Steuerprüfungen soll analysiert und mit den Vorgaben abgeglichen werden.
Relevante Medienberichte
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