Steuerreform zur Anpassung von Pensionsvorsorge, Umsatz‑ und Erbschafts‑/Schenkungsteuern
abgestimmt am
26.02.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Einkommen‑, Umsatz‑ und Erbschafts‑ und Schenkungssteuergesetz. Er erweitert die Hinterbliebenenrente, erhöht den Nachversteuerungssatz auf 25 %, definiert neue Anlagevorschriften für Zukunftsvorsorge und führt elektronische Voranmeldungen ein.
einfache MehrheitXXII26.02.2003
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Begriff der Hinterbliebenenrente wird erweitert, sodass Partner in eheähnlichen Lebensgemeinschaften künftig Anspruch auf eine lebenslange Rente haben.
Der Nachversteuerungssatz für nicht zweckgebundene Auszahlungen wird von 6 % auf 25 % erhöht und die einziehende Stelle muss die Beträge bis zum 15. Tag des Folgemonats an die Finanzlandesdirektion überweisen.
Zukunftsvorsorgebeiträge können künftig in Pensionsinvestmentfonds, Mitarbeitervorsorgekassen oder Versicherungsunternehmen aus dem EWR investiert werden; mindestens 40 % der Anlagen müssen in Aktien an einem EWR‑Börsenplatz liegen und dürfen nicht mehr als 30 % des BIP des jeweiligen Mitgliedstaats ausmachen.
Der Wortlaut wird geändert, sodass Verfügungen nur noch gemäß Absatz 1 zulässig sind – die vorherige Bezugnahme auf weitere Unterpunkte entfällt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.