Nahtlose Übernahme der Pflegegeldeinstufung bei Behördenwechsel
abgestimmt am
12.05.2005
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die bisherige Pflegegeldeinstufung bei einem Wechsel der zuständigen Stelle (z. B. durch Pensionierung oder Umzug) automatisch übernommen wird, um finanzielle Einbußen und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
einfache MehrheitXXII12.05.2005
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Schutz vor finanziellen Einbußen bei einem Wechsel der auszahlenden Stelle (z. B. Pensionierung oder Umzug).
Abschaffung der Notwendigkeit für erneute Antragsstellungen und medizinische Untersuchungen bei Behördenwechseln.
Verpflichtung zur nahtlosen Übernahme der bisherigen Pflegegeldeinstufung durch die neue Stelle.
Pflicht zur zeitgerechten Übermittlung der relevanten Akten von der alten zur neuen Stelle, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.