Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Wiederherstellung der gesetzlichen Interessensvertretung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung an Universitäten.einfache Mehrheit XXII 14.05.2004
Entschließung
Personalvertretung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung haben aktuell keine gesetzlich verankerte Interessensvertretung.
- Durch die Umstellung auf das neue Universitätsgesetz werden diese MitarbeiterInnen rechtlich wie ForschungsstipendiatInnen behandelt.
- Es besteht eine Ungleichbehandlung gegenüber medizinischem Personal in Facharztausbildung, das weiterhin vertreten wird.
- Die Bundesministerin soll aufgefordert werden, die Regelungen zur Personalvertretung wiederherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.