Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Justizminister auf, die vakante Stelle des Präsidenten des Jugendgerichtshofes umgehend auszuschreiben.einfache Mehrheit XXII 23.01.2003
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Die Leitung des Jugendgerichtshofes ist seit Anfang 2003 unbesetzt.
- Der Präsident übernimmt wichtige Aufgaben wie die Leitung des Personals und die Aufsicht im Gefangenhaus.
- Das Gesetz schreibt vor, dass der Justizminister die Ausschreibung der Stelle autorisieren muss.
- Es besteht die Sorge, dass die Verzögerung das Netzwerk zwischen Justiz und Jugendhilfe gefährdet.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.