Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Reform der bedingten Entlassung, weg von Gerichten hin zu Fachkommissionen und mit Fokus auf eine frühere Entlassung zur besseren Resozialisierung.einfache Mehrheit XXII 07.07.2006
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Verlagerung der Entscheidung über die Entlassung von Gerichten auf neue Strafvollzugskommissionen.
- Die neuen Kommissionen sollen aus Staatsanwälten, Vollzugsbediensteten und Sozialarbeitern bestehen.
- Die bedingte Entlassung soll zur Regel werden, idealerweise nach zwei Dritteln der Strafe.
- Für Risikogruppen wird eine Entlassung nach fünf Sechtel der Strafe angestrebt, um die Unterstützung durch die Bewährungshilfe zu sichern.
Relevante Medienberichte
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