Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, um den Tierschutz bundesweit einheitlich zu regeln und die Gesetzgebungskompetenz vom Land auf den Bund zu übertragen.einfache Mehrheit XXII 27.05.2004
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz soll auf den Bund übertragen werden.
- Die Bundesländer behalten die Aufgabe, die Gesetze in der Praxis umzusetzen.
- Bestehende landesrechtliche Regelungen zum Tierschutz werden durch das neue Bundesgesetz ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.