Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Regelung zur Dauer des Zivildienstes aus dem Verfassungsrang zu lösen, damit sie künftig durch einfache Gesetze geändert werden kann.einfache Mehrheit XXII 03.03.2005
Gesetz
Zivildienst
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2005
- Die Dauer des Zivildienstes soll aus dem Verfassungsrang herausgelöst werden.
- Änderungen an der Dienstdauer können künftig durch eine einfache parlamentarische Mehrheit beschlossen werden.
- Die bisherige Regelung zur Dienstdauer wird in einen neuen, eigenständigen Abschnitt überführt.
- Die neuen Regelungen sollen zum 1. Mai 2005 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
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