Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass auch bei einer Trennung der Eltern derjenige Elternteil Familienbeihilfe erhalten kann, der das Kind überwiegend betreut. Dies soll verhindern, dass nicht erwerbstätige Elternteile nach einer Trennung ohne finanzielle Unterstützung dastehen.einfache Mehrheit XXII 31.05.2005
Gesetz
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Sicherstellung des Anspruchs auf Familienbeihilfe für die Person, die das Kind hauptsächlich betreut.
- Vermeidung von extremen finanziellen Härtefällen nach einer Trennung oder Scheidung.
- Entkoppelung des Anspruchs vom gemeinsamen Haushalt der Eltern.
- Schutz von nicht erwerbstätigen Elternteilen, die nach dem Wegfall des gemeinsamen Haushalts ohne Unterstützung dastehen würden.
Dokumente (PDFs)
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