Reform des Kinderbetreuungsgeldes für getrennt lebende Eltern und Gewaltopfer

Zusammenfassung

Der Antrag fordert Änderungen im Kinderbetreuungsgeldgesetz, um getrennt lebende Hauptbetreuer und Opfer häuslicher Gewalt besser abzusichern.
einfache Mehrheit XXII 31.05.2005
Entschließung
Familie

Schwerpunkte

  • Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld auch für Eltern, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben, sofern sie die Hauptbetreuung übernehmen.
  • Sonderregelungen für ausländische Staatsangehörige, die aufgrund von häuslicher Gewalt getrennt leben müssen.
  • Erleichterung des Zugangs zum Geld auch ohne die üblichen Anforderungen an Aufenthaltsdauer oder Beschäftigungszeit in Notfällen.
  • Forderung an die Bundesregierung, bis Ende April 2005 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Relevante Medienberichte
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