Änderung des Umweltförderungsgesetzes zur Flexibilisierung von Klimaschutzmitteln
abgestimmt am
09.06.2005
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht dem Umweltminister, bis zu 100 Millionen Euro jährlich für Klimaschutzprojekte im Ausland vorab zu verpflichten und erweitert die Förderbereiche für Lärm- und Staubschutz.
einfache MehrheitXXII09.06.2005
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Einführung einer Möglichkeit für den Umweltminister, jährlich bis zu 100 Millionen Euro für Klimaschutzprojekte im Ausland vorab zu verpflichten.
Bei Vorgriffen über 100 Millionen Euro ist die Zustimmung des Finanzministers erforderlich.
Erweiterung der Förderbereiche für Investitionen zur Vermeidung von Staubemissionen durch moderne Maschinen und Geräte.
Förderungen werden auch für den Lärmschutz und die bessere Behandlung gefährlicher Abfälle ermöglicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.