Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes – neue Befugnisse und Beirat
abgestimmt am
07.07.2005
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausfuhrförderungsgesetz, gibt dem Finanzminister neue Befugnisse zur Risikosteuerung und richtet einen Beirat ein, der Anträge über 200 000 Euro prüft.
2/3 MehrheitXXII07.07.2005
Gesetz
Handel
Industrie
Verfassung
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Finanzminister erhält die Ermächtigung, im Namen des Bundes Rechtsgeschäfte abzuschließen, um das Risiko des Haftungsportfolios zu reduzieren.
Die banktechnische Bearbeitung von Haftungsanträgen, die Ausfertigung von Haftungsverträgen und die Wahrnehmung der Rechte aus diesen Verträgen können an einen bevollmächtigten Vertreter übertragen werden.
Für Anträge über 200 000 Euro wird ein Beirat beim Finanzministerium eingerichtet, dessen Mitglieder aus Ministerien, Wirtschaftskammern, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund und der Oesterreichischen Nationalbank bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.