Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Arbeitgeber ihre Angestellten bereits vor dem ersten Arbeitstag bei der Sozialversicherung anmelden müssen, um Schwarzarbeit zu verhindern.einfache Mehrheit XXII 21.03.2006
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Verschärfung der Anmeldepflicht für Arbeitgeber.
- Die Anmeldung muss zwingend vor dem Arbeitsantritt erfolgen.
- Die Meldung umfasst automatisch auch die Unfall- und Pensionsversicherung.
- Ziel ist die Bekämpfung von Sozialbetrug und die Sicherung der Sozialkassen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.