Schaffung eines Medizinhaftungsgesetzes

Zusammenfassung

Vorschlag zur Schaffung eines Medizinhaftungsgesetzes, das durch eine kollektive Risikogemeinschaft die Haftung für medizinische Schäden regelt.
einfache Mehrheit XXII 09.06.2005
Gesetz
Gesundheit
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2006
  • Einführung eines neuen Haftungsmodells für medizinische und pflegerische Leistungen.
  • Die Haftung für Behandlungsschäden wird von der einzelnen Person auf eine kollektive Risikogemeinschaft übertragen.
  • Die Risikogemeinschaft umfasst ein breites Spektrum: Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeberufe, Apotheken, Hersteller medizinischer Geräte sowie Sozialversicherungsträger.
  • Bei grober Fahrlässigkeit behält sich die Gemeinschaft das Recht vor, den Verursacher in Regress zu nehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.