Zusammenfassung
Vorschlag zur Schaffung eines Medizinhaftungsgesetzes, das durch eine kollektive Risikogemeinschaft die Haftung für medizinische Schäden regelt.einfache Mehrheit XXII 09.06.2005
Gesetz
Gesundheit
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2006
- Einführung eines neuen Haftungsmodells für medizinische und pflegerische Leistungen.
- Die Haftung für Behandlungsschäden wird von der einzelnen Person auf eine kollektive Risikogemeinschaft übertragen.
- Die Risikogemeinschaft umfasst ein breites Spektrum: Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeberufe, Apotheken, Hersteller medizinischer Geräte sowie Sozialversicherungsträger.
- Bei grober Fahrlässigkeit behält sich die Gemeinschaft das Recht vor, den Verursacher in Regress zu nehmen.
Dokumente (PDFs)
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