Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Änderung des Vereinsgesetzes, um ehrenamtliche Funktionäre besser zu schützen. Ziel ist es, die persönliche Haftung für Schäden auf Fälle von grober Fahrlässigkeit zu begrenzen.einfache Mehrheit XXII 09.06.2005
Entschließung
Sport
Vereinsleben
Bürgerliches Recht
Versammlungsfreiheit
Schwerpunkte
- Schutz des ehrenamtlichen Engagements in Vereinen.
- Reaktion auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Haftung von Funktionären.
- Begrenzung der persönlichen Haftung für Funktionäre auf Fälle von grober Fahrlässigkeit.
- Forderung nach einer Novellierung des Vereinsgesetzes 2002 zur Absicherung von Vereinen und deren Vorständen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.