Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Hebammen, ihr Fahrzeug bei Hausgeburten auch in Halte- und Parkverbotszonen abzustellen, sofern dies medizinisch notwendig ist.einfache Mehrheit XXII 04.07.2006
Gesetz
Straßenverkehr
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Hebammen sollen bei Notfällen im Rahmen der Geburtshilfe Sonderrechte beim Parken erhalten.
- Das Parken ist nur erlaubt, wenn kein regulärer Parkplatz in unmittelbarer Nähe verfügbar ist.
- Die Verkehrssicherheit darf durch das Abstellen des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.
- Fahrzeuge müssen zwingend mit einer Tafel 'Hebamme im Dienst' und einem Amtssiegel gekennzeichnet sein.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.