Zusammenfassung
Der Antrag schlägt die Einführung eines 'Zivilpakts' vor, um gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft zu ermöglichen.einfache Mehrheit XXII 19.05.2006
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Schaffung eines neuen Rechtsinstituts namens Zivilpakt für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare.
- Voraussetzung für einen Zivilpakt ist die Volljährigkeit und die Abwesenheit von Ehe oder bestehenden Zivilpakten.
- Die Eintragung erfolgt offiziell beim Standesamt durch eine persönliche Erklärung beider Partner.
- Eine Auflösung des Paktes kann einvernehmlich oder durch ein gerichtliches Verfahren nach einer Bedenkzeit erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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