Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine neue Bundesabgabe für Arbeitgeber vor, die Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigen, um die Sozialversicherung abzusichern.einfache Mehrheit XXII 26.03.2003
Gesetz
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Bundesabgabe für Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte beschäftigen.
- Die Abgabe beträgt 16,4 % der monatlichen Arbeitsverdienste inklusive Sonderzahlungen.
- Die Einnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern eingezogen und zu 76,5 % an die Pensionsversicherung weitergeleitet.
- Ziel ist es, einen jährlichen Einnahmeverlust der Sozialversicherung von etwa 50 Millionen Euro zu verhindern.
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