Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf gemeinnützige Bauvereinigungen auszuweiten, um deren Gemeinwohlorientierung besser zu kontrollieren.2/3 Mehrheit XXII 23.06.2006
Gesetz
Verfassung
Wohnungspolitik
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Einbeziehung von gemeinnützigen Bauvereinigungen in die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes.
- Der Rechnungshof erhält Zugang zu Prüfberichten und kann zusätzliche Informationen anfordern.
- Der Rechnungshof erhält die Befugnis, eigenständig ergänzende Prüfungen vorzunehmen.
- Klarstellung, dass der Rechnungshof bei diesen Prüfungen als Organ des jeweiligen Landtages agiert.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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