Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Entscheidungsfrist für die Akkreditierung von Privatuniversitäten von sechs auf neun Monate zu verlängern.einfache Mehrheit XXII 02.03.2006
Gesetz
Verwaltungsrecht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.03.2006
- Verlängerung der Frist für Akkreditierungsentscheidungen von sechs auf neun Monate.
- Anpassung an die tatsächliche Komplexität und den Aufwand bei Begutachtungen vor Ort.
- Die neue Regelung gilt nicht für bereits laufende Verfahren, die vor dem 15. Februar 2005 eingereicht wurden.
Dokumente (PDFs)
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