Geheime Wahl und öffentliches Hearing für ORF‑Leitungspositionen
abgestimmt am
12.07.2006
Zusammenfassung
Der Antrag will die Wahl und Abberufung von ORF‑Leitungspositionen durch geheime Abstimmungen im Stiftungsrat regeln und ein öffentliches Hearing für Kandidaten einführen, um Transparenz und Unabhängigkeit zu stärken.
einfache MehrheitXXII12.07.2006
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
Der Wortlaut in § 20 Abs. 6 wird um die Formulierung „‑ wenn in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist ‑“ ergänzt, um klarzustellen, dass die Regel nur gilt, sofern das Gesetz keine abweichende Bestimmung enthält.
Der Generaldirektor des ORF soll künftig vom Stiftungsrat in geheimer Wahl für fünf Jahre bestellt werden.
Entscheidungen über die Abberufung von Personen im Stiftungsrat erfolgen nur in geheimer Abstimmung.
Direktoren und Landesdirektoren werden vom Stiftungsrat auf Vorschlag des Generaldirektors für die Dauer seiner Amtsperiode bestellt; jede Funktion muss in einem gesonderten geheimen Wahlvorgang gewählt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.