Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung eines existenzsichernden Mindestlohns von 1.100 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie eine jährliche Anpassung an die Inflation.
einfache Mehrheit XXII 25.05.2005
Gesetz
Einkommen
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2003 (Das Gesetz tritt laut Antrag mit 1. Juli 2003 in Kraft.)
  • Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für alle unselbstständig Erwerbstätigen.
  • Festlegung eines monatlichen Mindestlohns von 1.100 Euro für Vollzeitbeschäftigte.
  • Proportionale Berechnung des Mindestlohns für Personen in Teilzeitbeschäftigung.
  • Jährliche automatische Anpassung des Lohnniveaus basierend auf der Inflation.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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