Zusammenfassung
Eine Bürgerinitiative will die eugenische Indikation (§ 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB) streichen, weil sie Menschen mit Behinderung diskriminiert und die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch nur von der Gesundheit der Frau abhängig machen soll.einfache Mehrheit XXII 06.07.2006
Andere
Strafrecht
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Die Initiative fordert die Streichung der embryopathischen Indikation, weil sie Menschen mit Behinderung diskriminiert.
- Eine solche Streichung würde das Gesetz an internationale Standards (z. B. Deutschland) angleichen, wo die Regelung bereits aufgehoben ist.
- Der Antrag betont, dass die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch primär von der Gesundheit der Frau abhängen sollte, nicht von einer möglichen Behinderung des Kindes.
- Gegner könnten argumentieren, dass das Weglassen der Indikation zu mehr Abtreibungen führen könnte, weil die Schwelle für einen straflosen Abbruch sinkt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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