Die Bürgerinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen an großen Menschenaffen, basierend auf ethischen Argumenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen über deren komplexes Sozial- und Gefühlsleben.
einfache MehrheitXXII26.01.2005
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Das aktuelle Tierversuchsgesetz erlaubt unter § 4 Abs. 2 Ausnahmen, die jedoch nicht für große Menschenaffen gelten sollten.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass große Menschenaffen komplexe Gefühle, Humor und ein ausgeprägtes Sozialleben besitzen.
In mehreren Ländern (Neuseeland, Großbritannien, Niederlande, Schweden) gilt bereits ein Verbot von Tierversuchen an großen Menschenaffen.
Seit 1999 gibt es in Österreich de‑facto keine Experimente mehr an den nächsten Verwandten des Menschen, sodass ein gesetzliches Verbot den Status quo formalisiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.