Recht auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit Behinderung ab 9. Schulstufe
abgestimmt am
21.06.2006
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit Behinderung ab der 9. Schulstufe in allen allgemein‑ und berufsbildenden Schulen sowie die Bereitstellung von Assistenzpersonal und barrierefreien Lehrmaterialien.
einfache MehrheitXXII21.06.2006
Andere
Bildung
junger Mensch
Mensch mit Behinderung
partizipative Demokratie
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein gesetzlicher Anspruch auf integrativen Unterricht für Jugendliche mit Behinderung ab der 9. Schulstufe in allen allgemein‑ und berufsbildenden Schulen, inklusive Polytechnischer Schulen.
Bereitstellung von ausreichend Lehr‑ und Assistenzpersonal, um die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zu erfüllen.
Beschaffung und Bereitstellung von barrierefreien Lehr‑ und Arbeitsmitteln (z. B. digitale Lernmaterialien, angepasste Geräte).
Die Initiative beruft sich auf die Bundesverfassung (Artikel 7) und betont, dass das Schulorganisations‑, Unterrichts‑ und Pflichtgesetz Bundeskompetenz besitzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.