Das Gesetz schafft ein vorläufiges Budget für 2003, weil das reguläre Bundesfinanzgesetz noch nicht beschlossen ist. Es erlaubt dem Finanzminister, bestimmte Ausgaben zu binden und Überschreitungen für ausgewählte Programme zu genehmigen, und regelt die Umstellung der Haushaltsverrechnung auf SAP R/3.
einfache MehrheitXXII26.03.2003
Gesetz
Haushaltsplan
Schwerpunkte
Der Gesetzestext legt das Budgetprovisorium für 2003 fest, das auf dem Bundesfinanzgesetz 2002 basiert.
Der Finanzminister darf Ausgabenbindungen von bis zu 5 % für bestimmte Voranschlagsansätze festlegen, ausgenommen sind zweckgebundene Einnahmen und EU‑Mittel.
Ermächtigung für Überschreitungen bei ausgewählten Programmen (z. B. Forschungs‑ und Technologieförderung, Konsumenteninformation) bis zu festgelegten Höchstbeträgen.
Umstellung der Haushaltsverrechnung auf SAP R/3 führt zu neuen Kapiteln, Titeln und Voranschlagsansätzen in verschiedenen Ministerien.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.