Zoonosengesetz zur Überwachung von Tier-zu-Mensch-Krankheiten
abgestimmt am
19.10.2005
Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Überwachung von Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können (Zoonosen), sowie die Kontrolle von Antibiotikaresistenzen.
einfache MehrheitXXII19.10.2005
Gesetz
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist die verbesserte Überwachung von Tier-zu-Mensch-Krankheiten und Antibiotikaresistenzen.
Es wird eine Bundeskommission zur Beratung der Ministerin und zur Koordination der Zusammenarbeit eingerichtet.
In den Bundesländern übernehmen die Landeshauptmänner die Koordination und stellen Interventionsgruppen bereit.
Die Überwachung von Antibiotikaresistenzen wird durch spezielle Verordnungen und Kriterien geregelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.