Novelle der Arzneimittel- und Gesundheitsgesetzgebung
abgestimmt am
19.10.2005
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die österreichischen Vorschriften für Human- und Tierarzneimittel an das europäische Recht an. Es regelt unter anderem die Zulassung, Werbung und Überwachung von Medikamenten neu.
einfache MehrheitXXII19.10.2005
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2006
Anpassung der österreichischen Arzneimittelgesetzgebung an die aktuellen Richtlinien der Europäischen Union.
Einführung vereinfachter Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel und homöopathische Mittel.
Stärkung der Arzneimittelsicherheit durch verbesserte Überwachung von Nebenwirkungen und unsachgemäßem Gebrauch.
Verbot von Naturalrabatten an Ärzte und andere medizinische Fachpersonen, um die Unabhängigkeit bei der Verschreibung zu schützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.