Ermächtigung zum Abschluss des EU‑Beitrittsvertrages der mittel- und osteuropäischen Staaten
abgestimmt am
09.07.2003Zusammenfassung
Der Entwurf ermächtigt den Nationalrat und den Bundesrat, den Beitrittsvertrag von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zu genehmigen. Das Verfahren verlangt eine Zweidrittelmehrheit bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens der Hälfte der jeweiligen Kammermitglieder. Die Bundesregierung wird mit der Vollziehung betraut.2/3 Mehrheit XXII 09.07.2003
Gesetz
Verfassung
Europäische Union
Schwerpunkte
- Der Nationalrat muss den Beitrittsvertrag mit einer Zweidrittelmehrheit und bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder genehmigen.
- Der Bundesrat muss dem gleichen Verfahren folgen – Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder und eine Zweidrittelmehrheit.
- Auf den Vertrag finden die allgemeinen Bestimmungen des Bundes‑Verfassungsgesetzes über Staatsverträge Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
- Die Bundesregierung wird für die Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes verantwortlich gemacht.
Abstimmung
ÖVP (79)
SPÖ (69)
F (18)
GRÜNE (17)
Abstimmung
ÖVP
(79)
SPÖ
(69)
F
(18)
GRÜNE
(17)
Referenziert in
Verbesserung der Beziehungen zur Tschechischen Republik sowie Errichtung eines österreichisch-tschechischen Zukunftsfonds (54/UEA)
einfache Mehrheit XXII 09.07.2003
Entschließung
Ratifizierung der Abkommen mit der Tschechischen Republik über die Beschäftigung in Grenzzonen und über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (55/UEA)
einfache Mehrheit XXII 09.07.2003
Entschließung
Gespräche mit der Tschechischen Republik über eine menschenrechtskonforme Lösung in der Frage jener Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946, die sich auf die Vertreibung von einzelnen Volksgruppen in der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen (56/UEA)
einfache Mehrheit XXII 09.07.2003
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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