Das Übereinkommen regelt die Immunität von Staaten und deren Vermögen vor ausländischen Gerichten, insbesondere bei privatwirtschaftlichen Tätigkeiten.
einfache MehrheitXXII27.04.2006
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
parlamentarische Immunität
Schwerpunkte
Das Übereinkommen schafft eine universelle Regelung zur Staatenimmunität auf Basis des Völkerrechts.
Staaten können keine Immunität mehr geltend machen, wenn sie privatwirtschaftliche Verträge (z. B. Warenkauf oder Dienstleistungen) abschließen.
Bei Arbeitsverträgen, die im Ausland geleistet werden, ist eine Klage gegen den Staat grundsätzlich möglich, sofern es sich nicht um diplomatische oder hoheitliche Aufgaben handelt.
Für Personen- und Sachschäden, die im Inland eines Staates verursacht wurden, kann ein Staat haftbar gemacht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.