Zusammenfassung
Das Zukunftsfonds‑Gesetz richtet einen gemeinnützigen Fonds zur Erinnerung, Forschung und Förderung von Toleranz ein, finanziert aus Restmitteln des Versöhnungsfonds, und schafft gleichzeitig eine Stipendienstiftung für Ausbildungsstipendien an Nachkommen von Zwangsarbeiter*innen.einfache Mehrheit XXII 06.12.2005
Gesetz
Opferhilfe
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Zukunftsfonds wird als gemeinnützige Einrichtung gegründet, die Projekte zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus, zur Erforschung von NS‑Verbrechen und zur Förderung von Toleranz finanziert.
- Die Finanzierung stammt aus den Restmitteln des Versöhnungsfonds; das Kapital wird ertragbringend angelegt und es besteht keine Nachschusspflicht.
- Der Fonds wird von einem Kuratorium (5 Mitglieder), einem Projektförderungsbeirat und einem Generalsekretär geleitet; das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stellt technisches Personal bereit.
- Für die Projektförderung kann jährlich höchstens ein Betrag von 2 Millionen Euro vergeben werden; die genauen Fördersätze werden in Richtlinien festgelegt.
Bezug zu
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.