Änderung des Pflanzenschutz‑ und Agrargesetzes 2003 – Einführung von Pflanzenpässen, Eintrittsstelle und Gebühren
abgestimmt am
08.07.2003
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Pflanzenschutz‑ und verwandte Gesetze, führt neue Definitionen, ein Pflanzen‑ und Herkunftspass‑System, verbindliche Eintritts‑ und Ausgangsstelle sowie ein einheitliches Gebührenmodell für phytosanitäre Kontrollen.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Gesetz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Definition von Pflanzen, Pflanzenteilen und Samen wird erweitert, um Früchte, Gemüse, Knollen, Schnittblumen, Äste usw. mit einzuschließen.
Der Austausch von Daten zwischen amtlichen Stellen ist nur zulässig, wenn er zur Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Pflichten oder zum Schutz der Pflanzengesundheit aus überwiegendem öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Der Bundesminister legt per Verordnung die Anforderungen für Untersuchungen fest, insbesondere für Schutzgebiete und die Herkunftsnachweise.
Ein Pflanzen‑ und Herkunftspass wird eingeführt, der die Rückverfolgbarkeit von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen ermöglicht; Austauschpässe können bei Teilungen oder Statusänderungen verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.