Novelle zum Studienförderungsgesetz 2003 – Erweiterungen und Digitalisierung
abgestimmt am
09.07.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Studienförderungsgesetz: Er erweitert den Einkommensbegriff, erhöht den Kinder‑Zuschlag, verlängert die Anspruchsdauer für behinderte Studierende, führt ein neues Abschluss‑Stipendium ein und automatisiert das Antragsverfahren.
einfache MehrheitXXII09.07.2003
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
Der Einkommensbegriff wird erweitert, indem neue steuerfreie Bezüge und Subventionen dem zu berücksichtigenden Einkommen hinzugerechnet werden.
Studierende von Fernstudien erhalten künftig den höheren Höchstbetrag der Studienbeihilfe, weil sie nun als auswärtige Studierende gelten.
Der monatliche Kinder‑Zuschlag wird von 44 € auf 60 €/Monat erhöht, um die tatsächlichen Kosten für studierende Eltern besser abzudecken.
Ein neues Studienabschluss‑Stipendium wird eingeführt (500–1 090 €/Monat, max. 18 Monate).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.