Anerkennungsabkommen für Hochschulen zwischen Österreich und Deutschland
abgestimmt am
09.07.2003
Zusammenfassung
Das bilaterale Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen, Hochschulabschlüssen und akademischen Graden zwischen Österreich und Deutschland und schafft dafür eine ständige Expertenkommission.
einfache MehrheitXXII09.07.2003
Andere
Hochschulausbildung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen definiert, welche Institutionen als Hochschulen gelten – sowohl staatliche als auch staatlich anerkannte nicht‑staatliche Einrichtungen.
Studien- und Prüfungsleistungen in einschlägigen Fächern werden auf Antrag anerkannt, wobei das European Credit Transfer System (ECTS) als Referenz verwendet wird.
Akademische Grade dürfen im jeweils anderen Staat geführt werden; jedoch bleibt das Recht zur Berufsausübung unberührt.
Eine Ständige Expertenkommission aus bis zu sechs Mitgliedern pro Seite berät alle Fragen zum Abkommen und wird von den NARIC‑Einrichtungen unterstützt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.