Postgesetznovelle 2005 – Neuordnung des Universaldienstes und Einführung einer Regulierungsbehörde
Zusammenfassung
Die Postgesetznovelle 2005 definiert den Universaldienst neu, legt Qualitäts‑ und Preisvorgaben fest, schafft eine Regulierungsbehörde und regelt den reservierten Postdienst der Österreichischen Post.
einfache MehrheitXXII21.12.2005
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Der Gesetzesentwurf definiert den Universaldienst genauer, legt fest, welche Leistungen (Brief bis 2 kg, Paket bis 20 kg, Einschreiben) erbracht werden müssen.
Der Minister kann per Verordnung weitere Details zu Dichte von Abhol‑ und Zugangspunkten, Zustellfrequenz und Berichtspflichten festlegen.
Der reservierte Postdienst bleibt primär der Österreichischen Post vorbehalten, mit klar definierten Ausnahmen (Grenzsendungen, hohe Entgelte, Direktwerbung etc.).
Eine Regulierungsbehörde (Telekom‑Control‑Kommission und RTR‑GmbH) wird eingesetzt, um Geschäftsbedingungen und Entgelte zu genehmigen und zu überwachen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.