Änderung des Syndikatsvertrags Marchfeldkanal – Auflösung der Errichtungsgesellschaft und Festlegung von Bundesbeiträgen

Zusammenfassung

Der Bund und Niederösterreich ändern ihren Vertrag über den Marchfeldkanal: Die Errichtungsgesellschaft wird aufgelöst, die Rechte gehen an eine neue Betriebsgesellschaft über, und der Bund zahlt künftig festgelegte Jahresbeiträge bis 2043.
einfache Mehrheit XXII 10.07.2003
Andere
Wasserbau
Gliedstaat
Föderalismus

Schwerpunkte

  • Der bestehende Syndikatsvertrag wird geändert: Die Errichtungsgesellschaft übergibt sämtliche Rechte und Pflichten an die neue Betriebsgesellschaft, sodass die Errichtungsgesellschaft aufgelöst werden kann.
  • Der Bund stellt bis zu einem Höchstbetrag von 19,54 Mio. € (aus dem Gesamtbudget von 207,844 Mio. €) finanzielle Mittel für die noch fehlenden drei Wasserzuleitungen und die Versickerungsanlagen bereit.
  • Der Bund zahlt von 1986 bis 2001 jährlich 7,5 Mio. Schilling (ca. 545 000 €) und ab 2002 bis 2043 jährlich 785 000 € an die Betriebsgesellschaft, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.
  • Ein Kuratorium (Aufsichtsrat) wird eingerichtet; bis einschließlich 2015 muss mindestens ein Mitglied vom Bund gestellt werden, um die Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft zu überwachen.
Dokumente (PDFs)
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