Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 – Novelle von Pkw‑VIG, AWG, EZG und IG‑L

Zusammenfassung

Das Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 ändert das Pkw‑VIG, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz‑Luft. Es führt neue Informations‑ und Registrierungs­pflichten ein, schafft neue Emissions‑Einheiten (ERU/CER) und legt neue Zielwerte für Schadstoffe fest.
einfache Mehrheit XXII 02.03.2006
Gesetz
Umwelt
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Das Pkw‑VIG wird novelliert: Händler müssen künftig an jedem Verkaufsort einen gut sichtbaren Aushang oder eine Anzeige mit den offiziellen Kraftstoff‑ und CO₂‑Werten aller neuen PKW‑Modelle anbringen.
  • Hersteller und Importeure von Altfahrzeugen müssen ihre Daten zu Fahrzeugen elektronisch im Umweltbundesamt‑Register melden; bei fehlender Online‑Möglichkeit kann die Meldung gegen eine Pauschale von 40 € schriftlich erfolgen.
  • Das Emissionszertifikategesetz definiert neue Begriffe: „Emissionsreduktionseinheit (ERU)“ und „zertifizierte Emissionsreduktion (CER)“, die künftig für die Zuteilung von Emissionsrechten verwendet werden.
  • Das Immissionsschutzgesetz‑Luft erhält ein neues Programmsystem (§ 9a) zur Erstellung von Maßnahmenprogrammen, neue Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo(a)pyren (Anlage 5b) sowie erweiterte Befugnisse für Verkehrsbeschränkungen bei Überschreitung von Grenzwerten.

Reden

23 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:47 min
Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005
4:40 min
Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005
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