Telekommunikationsgesetz 2003 – Grundlegende Regelungen für Telekommunikation
abgestimmt am
10.07.2003
Zusammenfassung
Das Telekommunikationsgesetz 2003 regelt den Wettbewerb, die Infrastruktur, Nutzerrechte und Frequenzvergabe für elektronische Kommunikationsdienste in Österreich.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Gesetz
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
Zweck des Gesetzes: Förderung von Wettbewerb, flächendeckender Infrastruktur und Schutz der Nutzer durch transparente Preise, Qualitätssicherung und Datenschutz.
Einführung von Leitungsrechten, die das Recht zum Errichten und Betreiben von Kommunikationsleitungen im öffentlichen Raum gewähren.
Einrichtung von Mitbenutzungsrechten, die die Nutzung bereits vorhandener Leitungen durch andere Betreiber ermöglichen, wenn das eigene Recht nicht ausreicht.
Einführung einer Anzeigepflicht: Betreiber müssen neue Netze/Dienste vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.