Registerzählung – ein neues Verfahren zur statistischen Erfassung von Bevölkerung, Arbeit und Wohnen

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt die Durchführung einer zehnjährlich wiederkehrenden Registerzählung, bei der Daten aus Melderegister, Sozialversicherung, Steuerbehörden und anderen Quellen zusammengeführt werden, um aktuelle Statistiken zu Bevölkerung, Arbeitsstätten, Gebäuden und Wohnungen zu erhalten.
einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Volkszählung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung einer Registerzählung, die alle zehn Jahre am 31. Oktober Volks‑, Arbeitsstätten‑, Gebäude‑ und Wohnungsdaten zusammenfasst.
  • Verwendung von bereichsspezifischen Personen‑kennzeichen (bPK) zur Verknüpfung verschiedener Verwaltungsregister.
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen vergleichen Basisdaten mit anderen Registern und ermöglichen bei Bedarf Befragungen der Betroffenen.
  • Datenübermittlung muss elektronisch, unentgeltlich und innerhalb von höchstens acht Monaten nach Aufforderung erfolgen.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
BG über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen
3:39 min
BG über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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