Bundesgesetz zur Organisation der Pädagogischen Hochschulen (2005)

Zusammenfassung

Das Bundesgesetz regelt die Organisation, Rechtsstellung und Aufgaben der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen, schafft ein Anerkennungsverfahren für private Einrichtungen, definiert die Hochschulorgane und legt Studienbeiträge fest. Das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt bis Oktober 2007.
einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den Geltungsbereich, die Rechtsstellung und die eigenständige Rechtspersönlichkeit aller öffentlichen Pädagogischen Hochschulen.
  • Private Pädagogische Hochschulen und private Studienangebote können nach Antrag und Anerkennungsverfahren anerkannt werden, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Organe der Hochschule (Hochschulrat, Rektorat, Vizerektoren, Studienkommission) werden definiert und erhalten konkrete Aufgaben, darunter die Auswahl von Leitungspositionen, die Aufstellung von Curricula und die Kontrolle der Finanzen.
  • Studienbeiträge werden für österreichische Studierende mit 363,36 € pro Semester festgelegt; ausländische Studierende zahlen 726,72 €. Befreiungen können bei Mobilitätsprogrammen, Flüchtlingsstatus oder Beurlaubung beantragt werden.

Reden

16 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:48 min
Hochschulgesetz 2005
3:29 min
Hochschulgesetz 2005
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