Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz 2005 – strengere Einbürgerungsbedingungen

Zusammenfassung

Die Novelle verschärft das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht: ein zehn‑jähriger Aufenthalt, strenge Sicherheitsprüfungen und Nachweise in Sprache und Geschichte sind nötig; gleichzeitig steigen Gebühren und Behörden erhalten erweiterte Datenweitergaberechte.
einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Staatsangehöriger
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 5 des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird gestrichen, wodurch die frühere Regelung zur Einbürgerung aufgehoben wird.
  • Ein Ausländer kann die Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn er seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich lebt, davon mindestens fünf Jahre dauerhaft niedergelassen ist.
  • Die Einbürgerung wird ausgeschlossen, wenn der Antragsteller wegen schwerer Straftaten verurteilt ist, ein Strafverfahren gegen ihn läuft, ein Aufenthaltsverbot besteht oder er enge Beziehungen zu extremistischen bzw. terroristischen Gruppen hat.
  • Der Antragsteller muss Deutschkenntnisse und Grundwissen über die demokratische Ordnung sowie die Geschichte Österreichs nachweisen; Ausnahmen gelten für Minderjährige, ältere Menschen oder Personen mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Reden

11 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:08 min
Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005
3:55 min
Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005
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