Zusammenfassung
Die Novelle verschärft das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht: ein zehn‑jähriger Aufenthalt, strenge Sicherheitsprüfungen und Nachweise in Sprache und Geschichte sind nötig; gleichzeitig steigen Gebühren und Behörden erhalten erweiterte Datenweitergaberechte.einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Staatsangehöriger
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der bisherige § 5 des Staatsbürgerschaftsgesetzes wird gestrichen, wodurch die frühere Regelung zur Einbürgerung aufgehoben wird.
- Ein Ausländer kann die Staatsbürgerschaft nur erhalten, wenn er seit mindestens zehn Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Österreich lebt, davon mindestens fünf Jahre dauerhaft niedergelassen ist.
- Die Einbürgerung wird ausgeschlossen, wenn der Antragsteller wegen schwerer Straftaten verurteilt ist, ein Strafverfahren gegen ihn läuft, ein Aufenthaltsverbot besteht oder er enge Beziehungen zu extremistischen bzw. terroristischen Gruppen hat.
- Der Antragsteller muss Deutschkenntnisse und Grundwissen über die demokratische Ordnung sowie die Geschichte Österreichs nachweisen; Ausnahmen gelten für Minderjährige, ältere Menschen oder Personen mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.
Reden
11 Reden insgesamt
Pro
Contra
Gaál Anton
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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