Arbeitsvertrags‑Anpassung: Konkurrenzklauseln, Ausbildungskosten‑Rückerstattung & Sonderfreistellungen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitsvertrags‑ und Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie das Landarbeitsgesetz. Er führt neue Regelungen zu Konkurrenzklauseln, Ausbildungskosten‑Rückerstattung und Sonderfreistellungen für Sterbebegleitung bzw. die Betreuung schwerkranker Kinder ein.einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung neuer §§ 2c und 2d im Arbeitsvertragsrechts‑Anpassungsgesetz: Regelungen zu Konkurrenzklauseln und Ausbildungskosten‑Rückerstattung.
- Erweiterung von § 14a und Einführung von § 14b für die Sterbebegleitung sowie die Begleitung schwersterkrankter Kinder, jeweils mit maximaler Bezugsdauer von sechs bzw. neun Monaten.
- Im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird geregelt, dass Arbeitnehmer, die sich für Sterbebegleitung oder die Begleitung schwersterkrankter Kinder abmelden, für maximal sechs bzw. neun Monate kranken‑ und pensionsversichert bleiben; Inkrafttreten am 1. Januar 2006.
- Festlegung des Inkrafttretens der neuen §§ 2c und 2d sowie § 14a/14b – sie gelten ab dem Tag nach ihrer Kundmachung für neu geschlossene Vereinbarungen.
Bezug zu
Reden
20 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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