Montreal‑Übereinkommen: Einheitliche Regeln für internationale Luftbeförderung
abgestimmt am
10.07.2003
Zusammenfassung
Das Montreal‑Übereinkommen von 1999 vereinheitlicht die Regelungen für internationale Luftbeförderung, legt neue Dokumentationspflichten fest und definiert einheitliche Haftungsgrenzen für Personen‑, Gepäck‑ und Güterschäden sowie Verspätungen.
einfache MehrheitXXII10.07.2003
Andere
Luftverkehr
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Übereinkommen gilt für jede internationale Beförderung von Personen, Gepäck oder Gütern gegen Entgelt sowie für unentgeltliche Beförderungen durch Luftfahrtunternehmen.
Bei Personenbeförderungen muss ein Beförderungsschein ausgehändigt werden, der Ab‑ und Zielort sowie ggf. Zwischenlandepunkte enthält.
Für Güterbeförderungen ist ein Luftfrachtbrief (bzw. eine gleichwertige Aufzeichnung) mit Angaben zu Ab‑/Zielort und Gewicht auszustellen.
Die Haftung des Luftfrachtführers ist für Personenschäden bis zu 100 000 SZR unbegrenzt und für Gepäck‑ bzw. Güterschäden sowie Verspätungen auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt, wobei bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten die Grenzen entfallen können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.