Zusammenfassung
Dieses Gesetz stärkt den Opferschutz im Strafrecht, indem es Drohungen im Familienkreis leichter verfolgbar macht und die Nötigung zur Eheschließung verschärft.einfache Mehrheit XXII 29.03.2006
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Stärkung des Opferschutzes durch konsequente rechtliche Maßnahmen.
- Drohungen innerhalb der Familie werden nun ohne vorherige Erlaubnis des Opfers strafrechtlich verfolgt.
- Die Nötigung zur Eheschließung wird als schwere Nötigung eingestuft.
- Seelsorger werden explizit unter den Schutz der Regelungen gegen Missbrauch von Autoritätsverhältnissen gestellt.
Reden
16 Reden insgesamt
Pro
Contra
Weinzinger Brigid, Mag.
GRÜNE
Riener Barbara
ÖVP
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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