Übertragung der Bundespensionsamt-Aufgaben an die VÖB
abgestimmt am
23.05.2006
Zusammenfassung
Das Gesetz überträgt die Aufgaben des Bundespensionsamtes auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, um die Pensionsverwaltung effizienter zu gestalten.
einfache MehrheitXXII23.05.2006
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Die Aufgaben des Bundespensionsamtes werden vollständig auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter übertragen.
Die Übertragung umfasst die Pensionsbehörde, die Berechnung von Geldleistungen sowie Entscheidungen zum Pflegegeld und zu Entschädigungen für Kriegsgefangene.
Die Versicherungsanstalt unterliegt in den übertragenen Aufgaben den Weisungen des Bundesministers für Finanzen.
Der Bund zahlt der Versicherungsanstalt für die Erfüllung der Aufgaben feste jährliche Abgeltungsbeträge zwischen ca. 13,9 und 14,3 Millionen Euro.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.