Novelle zum ÖIAG‑Gesetz: Unterjährige Dividenden‑Vorschüsse

Zusammenfassung

Der Nationalrat fügt dem ÖIAG‑Gesetz § 14 Abs. 7 hinzu, der dem Vorstand erlaubt, nach Beginn des Geschäftsjahres einen Abschlag auf den erwarteten Bilanzgewinn an die Aktionäre zu zahlen, sofern die Zwischenbilanz und ggf. gebundene Rücklagen dies zulassen. Der Finanzausschuss und der Bundesrat kritisieren die Regelung als reine Budgetkosmetik.
einfache Mehrheit XXII 23.05.2006
Gesetz
Unternehmensarten
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Der Vorstand darf nach Beginn des Geschäftsjahres einen Abschlag auf den erwarteten Bilanzgewinn an die Aktionäre zahlen.
  • Die Zahlung muss aus einer Zwischenbilanz, einem möglichen Gewinnvortrag und abzüglich eines Verlustvortrags finanziert werden.
  • Gebundene Kapitalrücklagen dürfen aufgelöst werden, sofern die Vermögens‑ und Finanzlage der ÖIAG nicht nachhaltig geschädigt wird.
  • Ziel der Novelle ist es, bereits im Jahr 2006 einen Dividenden‑Vorschuss aus den Erlösen des Post‑Verkaufs zu ermöglichen.

Reden

18 Reden insgesamt

Pro
Contra
KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)
KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006)
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